Propolis

Propolis kommt aus dem griechischen und besteht aus zwei Wörter "Pro (Eingang, Verteidigung)" und "Polis (Stadt)" also  "Stadtverteidigung". Es ist im Allgemeinen dunkelbraun, hat eine dickere Konsistenz und einen eigenartigen Geruch.

Es ist ein Bienenprodukt, das seit Tausenden von Jahren zur Behandlung verschiedener Krankheiten eingesetzt wurde. Daher wurde bereits viel über die Wirkung von Propolis geforscht und es wird auch weiterhin dazu geforscht.

Bienen verwenden Propolis im Bienenstock hauptsächlich für antibakterielle Zwecke oder auch um kleine Reparaturen auszuführen, doch im Grunde kleben sie alle Öffnungen, Ritzen, Fugen oder Fremdkörper mit dem auch als Bienenkitt bezeichneten Propolis ein. So gelingt es ihnen Bakterien, Keime, Viren und Pilze von Ihrem Bienenstock fernzuhalten.

Bienen sammeln eine aromatische, harzartige Substanz von mindestens 20 Baumarten, insbesondere von Pappel- und Erlenknospen, Weiden und Pflaumen von den Blättern, Knospen und Rinden von Nadelbäumen. Die so gesammelten harzigen Materialien werden von spezialisierten Bienen durch Vermischen mit Speichelsekret und Wachs verarbeitet.
Die Produktion von Propolis erfolgt gleichzeitig mit der von Honig und wird von spezialisierten Bienen durchgeführt,
an heißen Tagen, wenn die Temperatur über 20 °C liegt, wenn es weich wird. Aus einem Bienenstock kann je
nach Region eine Menge von 100 - 400 g Propolis gesammelt werden. Propolis wird in Form von harzigen Körnchen
gesammelt, die in ihrer Struktur rohem Bernstein ähneln.

Produkte die Propolis enthalten, wie zB. Tinkturen, Salben, Cremes, Bonbons, Lutschpastillen, Shampoos, Seifen,  findet man im ausgewähltem Imkereifachhandel oder in Apotheken.

Propolis Tinktur stellen wir nur für den Eigenbedarf her.

Rechtliche Situation beim Verkauf von Propolis Nach Gerichtsentscheidungen (neuere Entscheidungen durch: Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg vom 26.10. 1988-Au 5K 86 A.1244; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht vom 4.2.1992-0VG BM 99/90) wurden Propolis-Bereitungen als Fertigarzneimittel eingestuft, die entsprechend dem Arzneimittelgesetz einer Zulassung bedürfen. Da die Rechtsauffassung immer auch einem Wandel unterworfen ist, wird empfohlen sich im Vorfeld einer Vermarktung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Rechtmäßigkeit des geplanten Vorhabens zu informieren.

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